AGB und Mietbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Kamera-, Licht-, Ton- und Zubehörtechnik zwischen Alex Kobarow (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung des Equipments auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Eine über den Warenkorb abgesendete Anfrage ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Anfrage in Textform bestätigt. Angezeigte Verfügbarkeiten sind unverbindlich, solange keine Bestätigung vorliegt.
§ 3 Mietzeit und Berechnung
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtag und endet mit dem vereinbarten Rückgabetag. Berechnet werden die Tage vom Abholtag bis zum Vortag der Rückgabe — eine Abholung am Montag mit Rückgabe am Dienstag entspricht einem Miettag. Für längere Mietzeiten gilt die auf den Artikelseiten ausgewiesene Preisstaffel.
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Abholung, Rückgabe und Verspätung
Abholung und Rückgabe erfolgen nach Terminabsprache am Sitz des Vermieters zu den vereinbarten Zeiten. Der Mieter prüft das Equipment bei Übernahme auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel.
Wird das Equipment verspätet zurückgegeben, ist für jeden begonnenen weiteren Tag die vereinbarte Tagesmiete zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen entgangener Anschlussvermietung, bleiben unberührt.
§ 5 Kaution und Identitätsnachweis
Der Vermieter kann die Übergabe von der Hinterlegung einer Kaution und der Vorlage eines amtlichen Ausweises sowie eines Nachweises der Geschäftsadresse abhängig machen. Die Kaution wird nach vollständiger und mängelfreier Rückgabe unverzüglich zurückgezahlt.
§ 6 Pflichten des Mieters
- Das Equipment ist sorgsam, sachgerecht und ausschließlich zum vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.
- Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung oder ein Einsatz außerhalb des vereinbarten Einsatzorts ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
- Veränderungen, Reparaturversuche und Eingriffe in die Technik sind untersagt.
- Schäden, Verluste und Diebstähle sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen; bei Diebstahl ist zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
§ 7 Versicherung
Das Equipment ist nicht automatisch über den Vermieter versichert. Der Mieter trägt für die Dauer der Mietzeit die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung und des Untergangs und ist verpflichtet, eine Vollversicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswerts nachzuweisen, sofern der Vermieter dies verlangt.
§ 8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts sowie für den Mietausfall während der Reparaturdauer. Normale Abnutzung bei sachgerechtem Gebrauch ist davon ausgenommen.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn des Mieters ist in diesem Rahmen ausgeschlossen.
Kann ein bestätigter Artikel aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden, bemüht sich der Vermieter um gleichwertigen Ersatz. Ist dies nicht möglich, entfällt die Zahlungspflicht für den betroffenen Artikel.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
Storniert der Mieter eine bereits bestätigte Buchung, kann der Vermieter eine Stornopauschale verlangen, deren Höhe sich nach dem Abstand zum Mietbeginn richtet. Die konkreten Sätze werden im Angebot ausgewiesen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.